Die Aufgaben der Notfallseelsorge

Für alle Tätigkeiten der Notfallseelsorge gilt die Schweigepflicht

  • Zeitnahe Betreuung von durch einen Unglücksfall seelisch belasteten und trauernden Menschen:
    z.B. beim Tod (Verbrechen, Suizid) eines Angehörigen, eines nahestehenden Menschen, eines Kindes
  • Überbringen von Todesnachrichten (in der Regel mit der Polizei)
  • Begleitung von Betroffenen (auch Augenzeugen oder Ersthelfenden) in und nach Unfallsituationen,
    bei Verlust der Existenzgrundlage (z.B. bei Brand oder Hochwasser)
  • Betreuung bei Großschadenslagen (z.B. in Notunterkünften bei einer Evakuierung)
  • Verbindung zur Kirchengemeinde oder weiteren psychosozialen Einrichtungen anbieten und ggfs. herstellen
  • Brückenfunktion zur Seelsorge in Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei
  • Ansprechpartner für belastete Einsatzkräfte 

Was können wir anbieten?
Wir kommen um:

  • da zu sein und Zeit zu haben
  • Beistand zu leisten
  • Angst abzubauen
  • Trost zu spenden
  • im Gesprächsangebot seelisch entlasten zu können
  • dabei zu helfen, innere Stärke wiederzugewinnen und das soziale Netzwerk zu aktivieren
  • Informationen zum weiteren Vorgehen weiterzugeben

Die Notfallseelsorge ist rund um die Uhr zum Einsatz bereit.
Die Alarmierung erfolgt ausschließlich über die Integrierte Leitstelle Heilbronn (Tel. 112).
Die Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger haben einen Dienstausweis und sind bei ihren Einsätzen zu erkennen an der magentafarbenen Einsatzjacke mit der Aufschrift NOTFALLSEELSORGE.