Die Aufgaben der Notfallseelsorge
Für alle Tätigkeiten der Notfallseelsorge gilt die Schweigepflicht
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- Zeitnahe Betreuung von durch einen Unglücksfall seelisch belasteten und trauernden Menschen: z.B. beim Tod (Verbrechen, Suizid) eines Angehörigen, eines nahestehenden Menschen, eines Kindes
- Überbringen von Todesnachrichten (in der Regel mit der Polizei)
- Begleitung von Betroffenen (auch Augenzeugen oder Ersthelfenden) in und nach Unfallsituationen, bei Verlust der Existenzgrundlage (z.B. bei Brand oder Hochwasser)
- Betreuung bei Großschadenslagen (z.B. in Notunterkünften bei einer Evakuierung)
- Verbindung zur Kirchengemeinde oder weiteren psychosozialen Einrichtungen anbieten und ggfs. herstellen
- Brückenfunktion zur Seelsorge in Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei
- Ansprechpartner für belastete Einsatzkräfte
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Was können wir anbieten?
Wir kommen um:
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- da zu sein und Zeit zu haben
- Beistand zu leisten
- Angst abzubauen
- Trost zu spenden
- im Gesprächsangebot seelisch entlasten zu können
- dabei zu helfen, innere Stärke wiederzugewinnen und das soziale Netzwerk zu aktivieren
- Informationen zum weiteren Vorgehen weiterzugeben
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Die Notfallseelsorge ist rund um die Uhr zum Einsatz bereit.
Die Alarmierung erfolgt ausschließlich über die Integrierte Leitstelle Heilbronn (Tel. 112).
Die Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger haben einen Dienstausweis und sind bei ihren Einsätzen zu erkennen an der magentafarbenen Einsatzjacke mit der Aufschrift NOTFALLSEELSORGE.