Was wir tun: „Erste Hilfe für die Seele“

Die Aufgaben der Notfallseelsorge

Für alle Tätigkeiten der Notfallseelsorge gilt die Schweigepflicht

      • Zeitnahe Betreuung von durch einen Unglücksfall seelisch belasteten und trauernden Menschen: z.B. beim Tod (Verbrechen, Suizid) eines Angehörigen, eines nahestehenden Menschen, eines Kindes
      • Überbringen von Todesnachrichten (in der Regel mit der Polizei)
      • Begleitung von Betroffenen (auch Augenzeugen oder Ersthelfenden) in und nach Unfallsituationen, bei Verlust der Existenzgrundlage (z.B. bei Brand oder Hochwasser)
      • Betreuung bei Großschadenslagen (z.B. in Notunterkünften bei einer Evakuierung)
      • Verbindung zur Kirchengemeinde oder weiteren psychosozialen Einrichtungen anbieten und ggfs. herstellen
      • Brückenfunktion zur Seelsorge in Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei
      • Ansprechpartner für belastete Einsatzkräfte
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Was können wir anbieten?

Wir kommen um:

      • da zu sein und Zeit zu haben
      • Beistand zu leisten
      • Angst abzubauen
      • Trost zu spenden
      • im Gesprächsangebot seelisch entlasten zu können
      • dabei zu helfen, innere Stärke wiederzugewinnen und das soziale Netzwerk zu aktivieren
      • Informationen zum weiteren Vorgehen weiterzugeben

Die Notfallseelsorge ist rund um die Uhr zum Einsatz bereit.
Die Alarmierung erfolgt ausschließlich über die Integrierte Leitstelle Heilbronn (Tel. 112).
Die Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger haben einen Dienstausweis und sind bei ihren Einsätzen zu erkennen an der magentafarbenen Einsatzjacke mit der Aufschrift NOTFALLSEELSORGE.