Für alle Tätigkeiten der Notfallseelsorge gilt die Schweigepflicht
Zeitnahe Betreuung von durch einen Unglücksfall seelisch belasteten und trauernden Menschen: z.B. beim Tod (Verbrechen, Suizid) eines Angehörigen, eines nahestehenden Menschen, eines Kindes
Überbringen von Todesnachrichten (in der Regel mit der Polizei)
Begleitung von Betroffenen (auch Augenzeugen oder Ersthelfenden) in und nach Unfallsituationen, bei Verlust der Existenzgrundlage (z.B. bei Brand oder Hochwasser)
Betreuung bei Großschadenslagen (z.B. in Notunterkünften bei einer Evakuierung)
Verbindung zur Kirchengemeinde oder weiteren psychosozialen Einrichtungen anbieten und ggfs. herstellen
Brückenfunktion zur Seelsorge in Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei
Ansprechpartner für belastete Einsatzkräfte
Was können wir anbieten? Wir kommen um:
da zu sein und Zeit zu haben
Beistand zu leisten
Angst abzubauen
Trost zu spenden
im Gesprächsangebot seelisch entlasten zu können
dabei zu helfen, innere Stärke wiederzugewinnen und das soziale Netzwerk zu aktivieren
Informationen zum weiteren Vorgehen weiterzugeben
Die Notfallseelsorge ist rund um die Uhr zum Einsatz bereit. Die Alarmierung erfolgt ausschließlich über die Integrierte Leitstelle Heilbronn (Tel. 112). Die Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger haben einen Dienstausweis und sind bei ihren Einsätzen zu erkennen an der magentafarbenen Einsatzjacke mit der Aufschrift NOTFALLSEELSORGE.
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